Wie bekommt man Ergotherapie?

Der Haus- oder Facharzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt hierfür eine Verordnung aus. Die Dauer der einzelenden Therapieeinheiten ist unterschiedlich und hängt von der Verordnung ab.

Die Handlungsfähigkeit innerhalb des alltäglichen Lebens wird verbessert und der Mensch, ob Kind oder Erwachsener wird in seiner Selbständigkeit gefördert und lernt seine individuellen Fähigkeiten zu aktivieren und einzusetzen.

Bei Kindern und Patienten, die von der Gebührenzuzahlung befreit sind werden die Behandlungskosten in vollem Umfang übernommen. Liegt keine Zuzahlungsbefreiung vor, fallen 10 Euro Praxisgebühr und zusätzlich 10 % der Behandlungskosten pro Verordnung an.

Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfreiheit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

Alle Leistungen können auch von Selbstzahlern genutzt werden.

Bei Bedarf kann Ergotherapie auch als Hausbesuch verordnet werden.